Staatsvertrag zur Neuregulierung des Glücksspielwesens
DOCV fordert rasche Erlaubniserteilung für virtuelle Automatenspiele
- Restriktionen halten Verbraucher im illegalen Markt und verhindern Kanalisierung
- Dynamische Regulierung notwendig
- Erlaubnismodell für Online-Casinospiele gefordert
19.02.2020, Kiel. Der Deutsche Online Casinoverband (DOCV) hat sich heute im Rahmen einer Verbändeanhörung in der Staatskanzlei Nordrhein-Westfalen zum Entwurf der Länder für einen Staatsvertrag zur Neuregulierung des Glücksspielwesens geäußert.
Der DOCV begrüßte die geplante Vergabe von Erlaubnissen für virtuelle Automatenspiele und forderte die Länder gleichzeitig zu einer raschen Umsetzung auf.
„Die Länder müssen nun dafür Sorge tragen, dass eine Lizenzvergabe für die Veranstaltung virtueller Automatenspiele auch tatsächlich mit Inkrafttreten des Vertrages am 1. Juli 2021 erfolgen kann. Der Startschuss für die Schaffung der zentralen Aufsichtsbehörde muss umgehend fallen“, so DOCV-Präsident Dr. Dirk Quermann. „Jede Verzögerung bei der Lizenzvergabe ginge zu Lasten der regulierungswilligen Anbieter und der Verbraucher, denen – trotz bestehender Rechtsgrundlage – ein legales Angebot virtueller Automatenspiele in Deutschland auch weiterhin verwehrt bliebe.“ Und weiter: „Den Verbrauchern muss ein legales, sicheres und den Spielerschutz gewährleistendes Angebot bereitgestellt werden, und zwar mit Inkrafttreten des Vertrages und nicht Monate später.“
Der Entwurf sehe zudem eine Fülle von restriktiven Regelungen für virtuelle Automatenspiele vor. Dazu zählten Spieleinsatzgrenzen ebenso wie künstliche Wartezeiten beim Wechsel der Spielform oder des Anbieters. „In ihrer Summe und in ihrem Zusammenwirken erschweren diese unnötigen Reststriktionen eine erfolgreiche Kanalisierung der Kundennachfrage in den legalen Markt“, warnt Quermann.
Ein weiterer Kritikpunkt des DOCV: Durch die Fülle an Detailregelungen wird der Handlungs-spielraum der zukünftigen Aufsichtsbehörde wesentlich eingeschränkt. „Online-Glücksspiel ist ein dynamischer Markt und dynamische Märkte brauchen eine dynamische Regulierung“, erläutert der DOCV-Präsident. Nur eine flexible Regulierung gewährleiste deren Lenkungs-funktion und die Erreichung der Ziele des Staatsvertrages, insbesondere des Kanalisierungsziels, so Quermann weiter. Detaillierte Regelungen sollten deshalb im Wesentlichen der geplanten Aufsichtsbehörde überlassen und im Staatsvertrag lediglich eine Anspruchsgrundlage für diese geschaffen werden.
Der DOCV kritisiert, dass der Staatsvertragsentwurf auch zukünftig für Online-Casinospiele wie Roulette oder Black Jack kein Erlaubnismodell vorsieht. Stattdessen sollen die Bundesländer für sich entscheiden können, ob sie diese Spiele in ihrem Bundesland begrenzt konzessionieren wollen oder nicht. „Es drohen in einer digitalen Welt geradezu absurde (Länder-)Monopole“, so Quermann.
„Wir brauchen auch für Online-Casinospiele ein Erlaubnismodell.“
Der vorliegende Entwurf ist ein guter Schritt, den digitalen Glücksspielmarkt in Deutschland in geordnete Bahnen zu lenken. Es bedarf aus Sicht des DOCV aber wichtiger Anpassungen, um die Regulierung zu einem echten Erfolg zu machen. Hierbei steht der DOCV der Politik auf Basis der Expertise seiner Mitglieder als offener Ansprechpartner zur Verfügung.