Bekämpfung des Schwarzmarktes
Grundlage für das Vorgehen gegen schwarze Schafe im digitalen Glücksspielmarkt ist die zentrale Regulierungs- und Vollzugsbehörde in Sachsen-Anhalt, die die Einhaltung der Lizenzbedingungen anhand technischer Systeme prüft.
Die Instrumente zum Überprüfen sind beispielsweise das sogenannte Payment Blocking, das Veröffentlichen einer White-List und Testspiele- und Käufe durch die Behörde.
Die Regulierung muss die Lebenswirklichkeit der Verbraucher:innen widerspiegeln, um die im Glücksspielstaatsvertrag festgelegten Ziele zu erreichen. Hier ist insbesondere an die Kanalisierung und die Schwarzmarktbekämpfung zu denken. Dabei muss dem Verbraucher- und Spielerschutz unbedingt durch geeignete Maßnahmen Rechnung getragen werden.
Nur ein zeitgemäßes und starkes legales Online-Angebot dient den verankerten Zielen des Staatsvertrages. Andernfalls wandern die Verbraucher:innen in den Schwarzmarkt ab. Doch es gibt gleich eine ganze Reihe von Regelungen im Staatsvertrag, die dem Ziel, die Verbraucher:innen in den legalen Markt zu bringen und zu halten, entgegenstehen. Das grundsätzliche Problem besteht dabei darin, dass er eine Fülle von restriktiven Detailregelungen enthält, die keinem der Ziele des Staatsvertrages dienen, das legale Spiel aber unattraktiv machen. Die Regulierung des dynamischen Online-Glücksspiel-Marktes muss flexibel ausgestaltet sein, um zeitnah auf mögliche Fehlentwicklungen reagieren zu können. Diese dynamische Anpassungsmöglichkeit leistet der Staatsvertrag leider nicht.
Ohne ein hinreichend attraktives legales Angebot wenden sich die Verbraucher:innen illegalen Schwarzmarktanbietern aus dem außereuropäischen Ausland zu. Der Attraktivität lizenzierter Anbieter kommt also, neben einem effektiven Vollzug gegen unlizenzierte Anbieter, eine Schlüsselrolle bei der Schwarzmarktbekämpfung zu.