Der Schutz Minderjähriger und gesperrter Spieler beginnt beim Online-Spiel mit der Authentifizierung und Identifizierung. Welche Voraussetzungen stellt der Gesetzgeber an die Online-Anbieter? Was müssen entsprechende Systeme leisten können?
Die notwendige Registrierung beim Online-Spiel trägt wesentlich dazu bei, Minderjährige und gesperrte Spieler zu schützen, da diese kein Spielkonto anlegen können. Identifizierung bedeutet die Prüfung der Identität des Spielers. Ein Spielkonto lässt sich nämlich nur mit einem amtlichen Dokument einrichten. Die Authentifizierung hingegen stellt bei jeder Anmeldung sicher, dass tatsächlich nur derjenige spielt, der über das Spielkonto verfügt. Hierbei erfolgt auch ein Abgleich mit dem bundesweiten anbieter- und spielformübergreifenden Sperrsystem OASIS.
Der neue Glücksspielstaatsvertrag sieht ein anbieterübergreifendes Einzahlungslimit für Online-Glücksspiel vor. Dieses darf „grundsätzlich“ 1.000 Euro im Monat nicht übersteigen. Für wie sinnvoll halten Sie das?
Die Einrichtung von Limits ist beim Online-Glücksspiel ein gängiges Instrument. Es ist allerdings wissenschaftlich belegt, dass ein verpflichtendes, individuelles und vom Spieler selbst zu bestimmendes Einzahlungslimit viel wirkungsvoller für die Reflexion des eigenen Spielverhaltens ist als ein pauschal festgesetztes Limit. Zudem zeigen die Erfahrungen aus anderen europäischen Ländern, dass ein anbieterübergreifendes Limit nicht notwendig ist. Anbieterbezogene Limits reichen aus. Auf den Aufbau der nun notwendigen komplexen Infrastruktur hätte also verzichtet werden können.
Die Anbieter von Online-Glücksspiel werden Sozialkonzepte erarbeiten müssen. Inwiefern unterscheiden sich Sozialkonzepte für den terrestrischen Bereich von denen für den Online-Bereich?
Neben dem Einsatz von kompetentem und regelmäßig geschultem Personal funktionieren Spielerschutz und Suchtprävention beim Online-Glücksspiel zusätzlich technisch – und dadurch höchst individuell und effektiv. Es gibt hocheffiziente Monitoring-Systeme, die den Nutzer bei Bedarf zur Reflexion seines Spielverhaltens auffordern. Sie werden auch genutzt, um eine mögliche Spielsucht frühzeitig zu erkennen.
»Aus Sicht des DOCV muss unbedingt sichergestellt sein, dass der Datenaustausch zwischen Anbieter und Aufsichtsbehörde anonymisiert abläuft und der Verbraucher jederzeit Kenntnis über die Verwendung seiner Daten hat.«
Wie verläuft die Kontaktaufnahme mit dem Online-Spieler durch den Anbieter konkret?
Alle Spieler werden wie gesagt regelmäßig vom geschulten Personal gemonitort. Diejenigen, die ein auffälliges Spielverhalten aufweisen, werden auf eine sogenannte Watchlist gesetzt. Bei anhaltendem auffälligem Verhalten erfolgt dann eine sofortige Kontaktaufnahme mit den Spielern. Im Rahmen dieser aktiven Ansprache werden auch konkrete Hilfsangebote unterbreitet. Darüber hinaus werden den Spielern jederzeit Informationen über ein verantwortungsvolles Spiel, ihr Ein- und Ausgabeverhalten wie auch die Möglichkeit für eine Spielpause sowie externe Hilfeseiten zur Verfügung gestellt.
»Es gibt hocheffiziente Monitoring-Systeme, die den Nutzer bei Bedarf zur Reflexion seines Spielverhaltens auffordern. Sie werden auch genutzt, um eine mögliche Spielsucht frühzeitig zu erkennen.«
Der technische Aufwand, der nach dem neuen Staatsvertrag für den Spielerschutz betrieben werden muss, ist enorm. Steht hier überhaupt das Ziel – der Spielerschutz – noch im Verhältnis zu den Mitteln?
Spielerschutz ist ein wichtiges Anliegen des DOCV und seiner Unternehmen. Wir tun viel für einen umfassenden Spielerschutz und zwar aus Überzeugung. Wesentliche Mittel sind aus unserer Sicht das Oasis-Sperrsystem, der revisionssichere Safe-Server und die schon angesprochenen Monitoring-Systeme. Mittel wie die Aktivitäts- oder die Limitdatei allerdings erfüllen keinerlei Schutzfunktion und werfen darüber hinaus datenschutzrechtliche Fragen auf. Aus Sicht des DOCV muss unbedingt sichergestellt sein, dass der Datenaustausch zwischen Anbieter und Aufsichtsbehörde anonymisiert abläuft und der Verbraucher jederzeit Kenntnis über die Verwendung seiner Daten hat.
»Es ist wissenschaftlich belegt, dass ein verpflichtendes, individuelles und vom Spieler selbst zu bestimmendes Einzahlungslimit viel wirkungsvoller für die Reflexion des eigenen Spielverhaltens ist als ein pauschal festgesetztes Limit.«
Gibt es Maßnahmen, um den Spielerschutz in das Bewusstsein der Verbraucher zu bringen?
Die regelmäßige Evaluierung des Spielerschutzes, die stetige Weiterentwicklung auf Basis aktueller wissenschaftlicher Erkenntnisse und neue digitale Tools wie beispielsweise personalisierte Feedbackprogramme und Selbsttests zum Spielverhalten – um nur zwei Instrumente zu nennen – werden den Spielerschutz nachhaltig und stetig weiterentwickeln. Hinzu kommt der Einsatz von regelmäßig geschultem Personal, die das Spielverhalten basierend auf den Daten einschätzen und dementsprechend bei Bedarf aktiv werden.
Voraussetzung für einen guten Spielerschutz ist die Kanalisierung in den regulierten Markt. Welche Regelungen des neuen Staatsvertrags stellen Ihrer Einschätzung nach die größten Gefahren für eine erfolgreiche Kanalisation dar?
Das Regulierungsziel muss ein zeitgemäßes, starkes, legales Online-Angebot sein. Andernfalls wandern die Verbraucher in den Schwarzmarkt ab. Doch es gibt gleich eine ganze Reihe von Regelungen im Staatsvertrag, die dem Ziel entgegenstehen. So soll es für Online-Casinospiele wie Roulette oder Black Jack (Länder-)Monopole geben, was in der digitalen Welt natürlich absurd ist und auf wenig Verständnis beim Verbraucher stoßen wird. Wir brauchen auch hier ein Erlaubnismodell. Außerdem brauchen wir eine Besteuerung, die die Kanalisierung fördert, statt sie zu behindern. Und, ein grundsätzliches Problem: die Fülle der Detailregelungen. Dem dynamischen Online-Glücksspiel-Markt wird nur eine entsprechend dynamische Regulierung gerecht. Die haben wir momentan noch nicht.